Ing. Johannes Fluckinger ist gerichtlich beeideter Sachverständiger, er erklärt uns: „Mit Tests zur Messung der Rutscheigenschaften werden unterschiedliche Böden bestimmten Kategorien zugeordnet. Dabei ist der Boden das zu prüfenden Medium, während Schuheigenschaften keine Rolle spielen (beziehungsweise für den Test standardisiert sind)“.
Monatliche Archive: Mai 2017
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Die Arbeitsstättenverordnung und die Unfallverhütungsvorschriften verlangen, dass Fußböden eben, rutschhemmend und reinigungsfreundlich sein müssen. Diese Forderungen schliessen sich teilweise aus: Ein besonders schön glänzender Boden ist meist nicht sehr rutschfest; Fußböden mit grober Oberflächenstruktur sind nicht leicht zu reinigen. Diese klare Forderung stützt sich auf Untersuchungen der Versicherungsträger, die ergaben, […]