Ein Fußboden in Tiefgaragen muss Beständigkeit gegen Cloride, Otto- und Dieselkraftstoffe, Motorenöle, Harnstofflösungen, gesättigte Kochsalz-Lösungen sowie Schmierstoffe gemäß den Bau- und Prüfgrundsätzen des Deutschen Instituts für Bautechnik sein.
Tägliche Archive: 8. Dezember 2018
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