Hausgemeinschaft muss Rutschgefahr beseitigen
Eine Eigentümergemeinschaft ist gesetzlich dazu verpflichtet, gerade im Herbst gefallene Blätter, Laub und andere Hindernisse zu entfernen, weil Passanten darauf leicht ausrutschen. Dazu müssen Sie Ihren Gemeinschaftsgrund freihalten, sonst kann es teuer werden. Sinngemäß gilt das auch für Wohnungseigentumsgemeinschaften. Um Unfälle zu vermeiden, müssen Hausgemeinschaften mögliche Rutschgefahren beseitigen. Ing. Johannes […]