was ein gerichtlich beeideter Sachverständiger leistet.

Hallensperre wegen Risse im Fußboden

Wenn Gutachter eine Hallensperre verfügen, kann die Gemeinde nicht mehr zurück. So ist es kürzlich in der Scheidlunger Turnhalle passiert: Bauliche Mängel machen eine Sperre erforderlich.

Jetzt muss die Stadtverwaltung Scheidling rasch vorbereitende Schritte setzen, um die Schäden zu ermitteln, zu beheben und dann die Halle rasch wieder benutzbar zu machen.

Ein Punkt war die festgestellte Wölbungen im Fußboden, die jedoch für den Bürgermeister „nicht nachvollziehbar“ sei. Jetzt aber habe die Stadt nicht anders handeln können. „Wir mussten die Halle sperren“, sagte Epperlein. Er könne sie nicht auf eigene Ermächtigung freigeben. Das Risiko sei zu groß, dass dann etwas passiere und jemand zu Schaden komme. Dabei gabe es auch Wortmeldungen, dass keine oberflächlichen Risse festgestellt werden können.
Sowohl für den Besitzer als auch den Betreiber der Halle sind regelmäßige Überprüfungen gesetzlich vorgeschrieben. Der Bürgermeister sagt, dass Untersuchungen aller Hallen der Stadt regelmäßig stattfinden. Er sprach von „turnusmäßigen“ Begutachtungen.