was ein gerichtlich beeideter Sachverständiger leistet.

Hausgemeinschaft muss Rutschgefahr beseitigen


Eine Eigentümergemeinschaft ist gesetzlich dazu verpflichtet, gerade im Herbst gefallene Blätter, Laub und andere Hindernisse zu entfernen, weil Passanten darauf leicht ausrutschen. Dazu müssen Sie Ihren Gemeinschaftsgrund freihalten, sonst kann es teuer werden. Sinngemäß gilt das auch für Wohnungseigentumsgemeinschaften.

Um Unfälle zu vermeiden, müssen Hausgemeinschaften mögliche Rutschgefahren beseitigen.

Ing. Johannes fluckinger, sachverständiger

Die Eigentümer oder Ihr Vertreter sind verantwortlich, die Blätter zu kehren, damit niemand verletzt wird. In einigen Gemeinden übernimmt die Kommune diverse Kehrungen. Dieser – typischerweise kostenlose – Service entläßt aber niemanden aus seiner Pflicht.

Die Gemeinschaft kann niemanden verpflichten, sich selbst zu helfen. Auch die Bestellung einer Fremdfirma hilft nicht vor Bedrohungen und Klagen – ein Betroffener wird sich immer zuerst an den Besitzer und Eigentümer wenden, da er ja typischerweise das Vertragsverhältnis nicht kennt. Eigentlich trifft es dann die Reinigungs- oder Hausmeisterfirma. Wenn diese allerdings zu wenig leistungsfähig oder unterversichert ist, kommen Ansprüche auf alle Eigentümer zu.

Wichtig für WEG und Eigentümergemeinschaften ist es auch, die Reinigungsarbeiten zu überwachen und zumindest stichprobenartig zu kontrollieren. Und im Zweifelsfall sollen Eigentümer selbst zum Besen greifen, damit keine Unfälle passieren.