Önorm Z1261 oder R-Richtlinie?


Noch immer sehen wir in Ausschreibungen die Vorgaben „R9“ „R10“ etc. Und das, obwohl seit 2009 die Önorm Z1261 in Kraft ist. Hier werden die Messung des Gleitreibungskoeffizienten in Gebäuden und im Freien von Arbeitsstätten bei begehbaren Oberflächen geregelt.

Diese ÖNORM legt ein Verfahren zur Messung des Gleitreibungskoeffizienten fest. Dieses Verfahren ist im Labor wie auch vor Ort sowohl im trockenen als auch im nassen Zustand sowie im Gebrauchszustand anwendbar. Diese ÖNORM ist auch für die Messung von anderen begehbaren Oberflächen anwendbar, sofern der Gleitvorgang bei der Prüfung gemäß Abschnitt 7 oder Abschnitt 8 nicht behindert wird. Diese ÖNORM darf nicht für Typprüfungen von Bodenbelägen, die durch andere Normen, zB ÖNORM EN 13893 geregelt sind, verwendet werden. Sie gilt weiters nicht für den Bereich des Straßenbaus, der ÖNORM B 3108, ÖNORM EN 1338, ÖNORM EN 1340 sowie der ÖNORM EN 1342.

Der Verband der Fliesenleger meint:

Durch die Übergabe der gültigen Unterlagen bei Fertigstellung kommt der Verleger seiner Pflicht einen der Anwendung entsprechenden rutschsicheren Belag eingebaut zu haben nach. Eine nachträgliche Veränderung der Oberfläche
durch äußere Einflüsse liegt nicht mehr in der Verantwortung des Fliesenlegers.

Inserat Industriebodengutachter