was ein gerichtlich beeideter Sachverständiger leistet.

rutschhemmender Fußboden

Die österreichischen Arbeitsstättenverordnung und die Unfallverhütungsvorschriften verlangen, dass Fußböden

  • eben,
  • rutschhemmend und
  • reinigungsfreundlich

sein müssen. Besondere Schutzmaßnahmen gegen Ausgleiten sind erforderlich, wenn durch den Umgang mit Wasser, Öl, Schlamm, Fett oder Abfällen Rutschgefahr besteht. Bei der Auswahl der Belagstoffe ist darauf Rücksicht zu nehmen.

Unter allen Unfallursachen steht das Ausrutschen an erster Stelle.