Nach der OIB-Richtlinie 4 Punkt 3.1.1 für die Bestimmung der Rutschhemmung von Bodenbelägen sind die µ-Werte relevant. Die in den erläuternden Bemerkungen zu OIB-Richtlinie 4, Ausgabe März 2015, zum Punkt 3.1.1 zitierte Studie „Messungen des Gleitreib-Koeffizienten zur Beurteilung des µ-Wertes von begehbaren Oberflächen“ sind nicht verbindlich anzuwenden, es können auch R-Werte oder sonstige Kennwerte herangezogen werden.