was ein gerichtlich beeideter Sachverständiger leistet.

Stadt Kiel verletzt Sicherungspflichten

Niederlage für die Verwaltung in Sachen Sprottenplatten: Eine Frau war vor einiger Zeit auf einer der 312 in der Kieler Holstenstraße verlegten Messingplatten ausgerutscht, hatte sich verletzt und die Stadt verklagt. Das Landgericht gab der Klägerin jetzt recht: Die Stadt habe Ihre Verkehrssicherungspflichten verletzt. Die im Gehweg eingelassenen Messingplatten seien schon bei geringer Feuchtigkeit „in erheblichem Maße in der Rutschfestigkeit herabgesetzt“. Dadurch treffe die Stadt eine gesteigerte Sicherungspflicht, hieß es in der Begründung (Aktenzeichen 11 U 167/13).

Das Gericht sprach der Stadt zwar auch ein Mitverschulden, aber dennoch Schadensersatz zu.

Jetzt müssen – 30 Jahre nach ihrem Einbau in der ersten Fußgängerzone Deutschlands – die Messing-Stücke entfernt werden.