was ein gerichtlich beeideter Sachverständiger leistet.

Trittsicherheit

Die Arbeitsstättenverordnung und die Unfallverhütungsvorschriften verlangen, dass Fußböden eben, rutschhemmend und reinigungsfreundlich sein müssen. Diese Forderungen schliessen sich teilweise aus: Ein besonders schön glänzender Boden ist meist nicht sehr rutschfest; Fußböden mit grober Oberflächenstruktur sind nicht leicht zu reinigen.  Diese klare Forderung stützt sich auf Untersuchungen der Versicherungsträger, die ergaben, dass unter allen Unfallursachen das Ausrutschen an erster Stelle steht.

„Besondere Schutzmaßnahmen gegen Ausgleiten und hinfallen sind erforderlich, wenn durch den Umgang mit Wasser, Schmutz, Öl, Schlamm, Fett oder Abfällen Rutschgefahr besteht. Bei der Auswahl der Belagstoffe ist darauf Rücksicht zu nehmen“

Ing. Johannes Fluckinger, Sachverständiger

Gemessen wird die Trittsicherheit durch Parameter wie den Reibungskoeffizienten. Trittsicherheit und Rutschhemmung sind Pflichten des Betreibers.